1. Allgemein
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01.02.2022, darüber hinaus gelten diese stets ausschließlich, sofern schriftlich nicht etwas anderes vereinbart worden ist.
Änderung oder Abweichungen der nachstehenden AGB gelten lediglich im Falle einer schriftlichen Zustimmung von CT Objektmanagement & Dienstleistungen.
Entgegenstehende oder von den nachstehenden AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers erkennt CT Objektmanagement & Dienstleistungen ausdrücklich nicht an. Eine Anerkennung abweichender Geschäftsbedingungen bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung CT Objektmanagement & Dienstleistungen.
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten auch im Falle einer vorbehaltlosen Lieferung an den Besteller, wenn der CT Objektmanagement & Dienstleistungen Kenntnis entgegenstehender oder CT Objektmanagement & Dienstleistungen von den nachstehenden AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers, vorliegt.
2. Angebote und Vertragsschluss
2.1. Angebote von CT Objektmanagement & Dienstleistungen enthalten grundsätzlich nur Arbeits- und Reisezeit sowie eine Abnutzungs- und Kilometerpauschale.
2.2. Kostenermittlungen für Material- und Maschineneinsatz sowie Entsorgungskosten dienen lediglich einer ungefähren monetären Übersicht und sind nicht verpflichtend.
2.3. Angebote sind, sofern nicht anders aufgeführt, 3 Monate gültig.
2.4. Schreib- und/oder Rechenfehler in Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen, welche auf einem offensichtlichen Irrtum beruhen, verpflichten CT Objektmanagement & Dienstleistungen nicht und können innerhalb von 5 Werktagen nach schriftlicher Zustellung beim Besteller schriftlich angefochten und mithin geändert werden. Folglich gilt die offensichtlich gewollte Erklärung.
2.5. Alle Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Kostenermittlungen, Beschreibungen, sowie Kostenvoranschläge seitens CT Objektmanagement & Dienstleistungen sind stets streng vertraulich und dürfen ohne Genehmigung weder weitergegeben, Dritten zugänglich gemacht, noch veröffentlicht werden.
Auf Verlangen der CT Objektmanagement & Dienstleistungen sind sämtliche Unterlagen, ohne jegliches Zurückbehaltungsrecht an diese herauszugeben.
Bei Zuwiderhandlung werden rechtliche Schritte vorbehalten.
2.6. Ein Vertrag mit CT Objektmanagement & Dienstleistungen kommt stets dann Zustande, wenn die im Angebot enthaltene Frist zur Angebotsannahme gewahrt und die Zahlungsmodalitäten (siehe Punkt IV dieser AGB) entsprechend des Angebots eingehalten werden und eine schriftliche Auftragsbestätigung von CT Objektmanagement & Dienstleistungen erfolgt.
3. Preise, Preisveränderungen
3.1. Die in den Angeboten von CT Objektmanagement & Dienstleistungen enthaltenen Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ausdrücklich nicht mit ein, diese ist stets gesondert ausgewiesen. Soweit nichts Anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise von CT Objektmanagement & Dienstleistungen freibleibend ab Werk, ohne Verpackung, Transport, Transportversicherung, Fahrtkosten des Monteurs/Servicetechniker, Montage, sowie Inbetriebnahme. Soweit zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten, oder tatsächlichen Liefertermin mehr als 6 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung aktuell gültigen Preise von CT Objektmanagement & Dienstleistungen, sofern der Vertragspartner eine Lieferverzögerung selbst zu verschulden hat.
3.2. Im Falle einer Preiserhöhung der Vorlieferanten, sowie der Steigerung von Lohn- und Transportkosten oder anderen unerwarteter Kostensteigerungen ist CT Objektmanagement & Dienstleistungen dazu berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des ursprünglich kalkulierten Preises zu verlangen.
4. Zahlungsmodalitäten
4.1. Grundsätzlich gelten die Zahlungsbedingungen des Angebots, der Rechnung, oder der Auftragsbestätigung von CT Objektmanagement & Dienstleistungen . Sofern keine Zahlungsbedingungen genannt sind, ist die Zahlung sofort und ohne Abzug, 7 Tage nach Rechnungsdatum fällig.
4.2. Die Abrechnung erfolgt bei mehrwöchigen Vorhaben wöchentlich, für tatsächlich geleistete Stunden mit einem Stundensatz von 38,50 €.
4.3. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug erfolgt zunächst eine schriftliche Zahlungserinnerung. Des Weiteren ist CT Objektmanagement & Dienstleistungen dazu berechtigt gemäß § 288 Abs. 2 BGB, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten per annum über dem gesetzlichen Verzugszinssatz ab Fälligkeitsdatum, mit der 2.Mahnung zu fordern. § 288 BGB findet dem Grunde nach Anwendung.
Bei Zahlungsverzug des Bestellers werden darüber hinaus sämtliche, auch gestundete Forderungen umgehend und ohne Ausnahme, sofort zur Zahlung fällig.
Ferner erhebt CT Objektmanagement & Dienstleistungen zusätzlich, nach erfolgloser Zahlungserinnerung bereits mit der 1.Mahnung eine Verzugspauschale in der Höhe von 40,00€, vgl. § 288 Abs. 5 BGB.
Darüber hinaus ist CT Objektmanagement & Dienstleistungen dazu berechtigt, den Besteller im Falle des Zahlungsverzuges und nach Ausspruch der 2. Mahnung, zukünftig ausschließlich gegen Vorkasse zu beliefern.
Im Falle der Entstehung nachweisbaren, höheren Verzugsschäden, ist die CT Objektmanagement & Dienstleistungen dazu berechtigt, diese geltend zu machen. Dem Besteller bleibt eine Widerlegung dessen vorbehalten.
5. Gewährleistung und Garantie
5.1. Die Garantie für die Arbeiten von CT Objektmanagement & Dienstleistungen beträgt zwei Jahre ab Rechnungsstellung, sofern nichts Anderes vereinbart wurde. Die Garantie für Tätigkeiten am Bau beträgt hier 5 Jahre.
5.2. Mängel jeglicher Art hat der Besteller unverzüglich, jedoch spätestens zwei Wochen nach erbrachter Leistung, mit nachvollziehbarer Beschreibung des Mangels, anzugeben. Bei nicht rechtzeitiger Meldung des Mangels, innerhalb der genannten Frist entfällt der Gewährleistungsanspruch.
Bei angezeigten Mängeln ist CT Objektmanagement & Dienstleistungen innerhalb einer angemessenen Frist dazu berechtigt, Mängel durch Nachbesserung oder Nachlieferung zu beheben.
Ein Wahlrecht des Bestellers besteht insofern nicht.
Entstehende Kosten für Nachbesserungen bzw. Ersatzlieferungen trägt CT Objektmanagement & Dienstleistungen, sofern eine Beanstandung berechtigt ist.
Die Gewährleistung ist stets dann ausgeschlossen, wenn der Mangel auf unsachgemäßer Handhabung und/oder Bedienung beruht.
Weiterhin entfällt die Garantie stets dann, wenn Änderungen oder Reparaturen an dem Liefergegenstand nicht von CT Objektmanagement & Dienstleistungen, oder durch autorisierte Erfüllungsgehilfen vorgenommen wurden.
5.3. Änderungen in der Gewährleistungspflicht zum 1.1.2018.
Ab 2018 haften Handwerker nicht mehr für Materialien, die sie verarbeitet haben, die sich im Nachhinein jedoch als mangelhaft erwiesen haben. Nach der Reform des Gewährleistungsrechts wird der Verkäufer der Materialien (z.B. der Fliesenproduzent) in die Verantwortung genommen. Er muss die Kosten übernehmen für den Ausbau der alten (defekten) Materalien, für die neuen intakten Materalien und für den Einbau der neuen intakten Materialien. Dies beinhaltet auch Zusatzkosten wie Fahrtkosten oder Anpassungskosten für das neu gelieferte Material. Der Handwerker kann bestimmen, ob er selbst den Austausch der Materalien vornimmt oder ein von ihm benannter Drittanbieter. Er kann jedoch nicht vom Verkäufer (z.B. Fliesenproduzent) verlangen das Material selbst auszutauschen.
5.4. Wir behalten uns Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Auftraggebers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit vor.
6. Rücktrittsvorbehalt
Wird CT Objektmanagement & Dienstleistungen nach Vertragsabschluss bekannt, dass sich der Besteller in einer ungünstigen Vermögenslage befindet, können Sicherheiten für die Gegenleistung verlangt oder unter Anrechnung der bereits gemachten Aufwendungen den Rücktritt vom Vertrag vorbehalten.
Ferner steht CT Objektmanagement & Dienstleistungen das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, für den Fall unvorhergesehener Ereignisse, sowie für den Fall der nachträglichen Unmöglichkeit.
7. Haftung
Soweit nichts Anderes vereinbart ist haftet die CT Objektmanagement & Dienstleistungen uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von Eigenhandlungen, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die die CT Objektmanagement & Dienstleistungen, die gesetzlichen Vertreter oder die Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
Für sonstige schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die CT Objektmanagement & Dienstleistungen im Grunde nach.
Die oben genannten Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls zugunsten der Angestellten, der CT Objektmanagement & Dienstleistungen.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Ferner bleiben die Regelungen des Produkthaftungsgesetzes unberührt.
8. Gerichtsstand und Anwendbares Recht
Der Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist uneingeschränkt Koblenz. Jedoch behalten wir uns vor, den Kunden an seinem Gerichtsstand zu verklagen.